Die Cloud-Software zur Personalverwaltung – und der Schadensersatz nach der DSGVO
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen.
Die Arbeitgeberin verarbeitete personenbezogene Daten …
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